Rauchmelderpflicht NRW 

  • seit 01 April 2013
  • für alle Wohnungen – Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 01.01.2017
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in der Landesbauordnung NRW

 

 

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